Tipp des Monats Mai 2026
Sie träumen davon, Ihren Ruhestand im warmen Süden zu verbringen? Kein Problem, denn Sie dürfen sich Ihre gesetzliche Rente beinahe in jedes Land der Erde überweisen lassen. In mehr als 150 Länder sendet die Deutsche Rentenversicherung aktuell die Ruhegelder. Innerhalb der Europäischen Union ist es besonders einfach, denn Sie können in vielen Fällen einfach Ihr deutsches Bankkonto beibehalten, um die Rentenzahlung auch dort zu kassieren. Bei längeren oder dauerhaften Aufenthalten im Urlaubsland können jedoch Sonderregeln greifen, die die Führung eines örtlichen Kontos notwendig machen. Ihr Sitzland kann auch entscheidend dafür sein wie und auf welche Art Ihre deutsche Rente dann dort ausgezahlt wird und welche Steuern fällig sind. Bei einem Transfer der Rente in das Ausland können beispielsweise Bankspesen und Kursverluste anfallen, die die Deutsche Rentenversicherung nicht ausgleicht und die womöglich Ihre Rente schmälern. Für die Zahlung Ihrer Rente in einen Mitgliedstaat benötigt die Rentenversicherung Ihre internationale Bankleitzahl (Bank Identify-Code, kurz BIC--Bank Identify-Code und Ihre internationale Kontonummer (International Bank Account Number, kurz IBAN. Die Rentenversicherung prüft dann einmal jährlich, ob Sie noch leben und Sie die Rente weiter erhalten können. In einigen Ländern wie Argentinien lassen sich viele Ruheständler auch Ihre deutsche Rente per US-Dollar-Schecks auszahlen. Auch dabei können Kosten für die Einlösung entstehen, über die man sich vorher informieren sollte. Ebenso sind im Ausland Kursschwankungen aus der Umrechnung in die Landeswährung selbst zu tragen. Falls es Sie im Ruhestand ins Ausland zieht, sollten Sie einen Puffer von zwei bis drei Monaten einplanen, bis sich die Zahlung dorthin etabliert hat. Zur Sicherheit sollten Sie das Konto in Deutschland noch so lange behalten.